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INDUS Holding AG: Entscheidung zur Begrenzung der Finanzierung eines Tochterunternehmens

23.09.2022 / 14:06 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Schlagworte: Strategische Unternehmensentscheidung

Entscheidung zur Begrenzung der Finanzierung eines Tochterunternehmens

Bergisch Gladbach, 23. September 2022 – Der Vorstand der INDUS Holding AG ("INDUS") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das weitere finanzielle Engagement von INDUS bei ihrem Beteiligungsunternehmen S.M.A. Metalltechnik GmbH & Co. KG ("SMA") deutlich zu reduzieren und zeitlich zu begrenzen. Die Finanzierung von SMA wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen auf die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs begrenzt und nur noch bis Ende Oktober 2022 aufrechterhalten.

SMA führt aktuell intensive Verhandlungen mit seinen Großkunden über eine Anpassung der bestehenden Lieferverträge an die aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veränderten Vertragsgrundlagen. Je nach Ausgang dieser Verhandlungen ergeben sich Auswirkungen auf die Fortführung der SMA. Kurzfristig wird die Verlustsituation bei SMA weitgehend oder vollständig beendet, die aktuell mehr als die Hälfte der Verluste im Segment Fahrzeugtechnik beiträgt.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Konzernabschluss der INDUS Holding AG und die Prognose werden aktuell überprüft und im Rahmen der Erstellung des Abschlusses zum 3. Quartal 2022 berücksichtigt. Die Konzernbuchwerte der SMA-Gruppe, bestehend aus Anlage- und Umlaufvermögen sowie Verbindlichkeiten an den Standorten in Deutschland, Rumänien, Südafrika und China, betragen rund 60 Mio. EUR. Dies entspricht dem Höchstbetrag möglicher nicht zahlungswirksamer Wertminderungen.

Der Zwischenbericht zum 3. Quartal 2022 wird am 10. November 2022 veröffentlicht werden.


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